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Lasik

Wenn Sie zur großen Gruppe derer gehören, die unter einem Sehfehler leiden und zur Korrektur einer vorhandenen Sehschwäche auf Grund von Brechkraft-Defiziten eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, dann könnte die Lasik-Augenlaserbehandlung eine Möglichkeit für Sie sein, ihre Sehfähigkeiten massiv und sehr unkompliziert zu verbessern.

Hinter der Bezeichnung Lasik (Laser In Situ Keratomileusis) verbirgt sich eine Form der refraktiven Chirurgie. Die Ausführung einer Lasik-Behandlung ist relativ einfach und ungefährlich für die Augen. Zunächst wird die Dicke Ihrer Hornhaut festgestellt. Ist diese ausreichend stark, wird mit einem Hornhauthobel eine dünne Schicht von der Hornhaut einseitig abgelöst und gemeinsam mit dem Epithel seitlich weggeklappt. Auf dem darunterliegenden Hornhautgewebe wird anschließend mit einem speziellen Laser die nötige Korrektur vorgenommen. Die Hornhautzellen werden in erforderlichem Umfang entfernt und zum Schluss die Hornhautlamelle wieder in die ursprüngliche Stellung und korrekte Position gebracht.

Das Hauptrisiko stellt der sogenannte Flap dar. Dies ist der während der Operation zur Seite geklappte Teil der Hornhaut. Unter Umständen kann es zu Verschiebungen des Flaps kommen, was sich aber korrigieren lässt, da dieser sich auch nach mehreren Jahren noch anheben lässt. Manchmal kommt es auch zur postoperativen Überwucherung des Flaps durch das Epithel. Auch dies kann korrigiert werden. Lediglich bei 1 % der Patienten kommt es zu Komplikationen während der Augenlaserbehandlung.

Die Ergebnisse einer Lasik-Behandlung sind überaus positiv. Ein Großteil der Patienten (ca. 72%) sind mit der erreichten Verbesserung des Sehvermögens zufrieden. Weiterentwicklungen der Lasik-Methode sind die Lasek- bzw. Epilasik-Methode, die meist bei zu dünner Hornhaut angewandt werden, aber auch bei einer erhöhten Verletzungsgefahr von außen (z.B. Kontaktsportler oder Polizeibeamte) zum Einsatz kommen. Die Kosten für eine derartige Augenlaserbehandlung werden normalerweise nicht von den Krankenkassen getragen, da es sich um eine nicht notwendige Behandlung handelt. Als Argument wird angeführt, dass der Patient den Sehfehler durch das Tragen einer Brille bzw. von Kontaktlinsen ausgleichen kann. weitere Infos

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